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Hochwürdige Herren Pfarrer, Moderatoren und Provisoren, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarren und kirchlichen Einrichtungen der Diözese St. Pölten, liebe Gläubige!

Wir verstehen, dass die Segnung der Palmzweige oder Palmbuschen in den Pfarren ein großes Anliegen ist. Auf Grund von Nachfragen verweisen wir auf Punkt 9 der heute ausgesandten Rahmenordnung „Osterfeiern 2020 unter den Pandemie-Bedingungen“: „Für die Hauskirche stellen die Liturgiereferate „Hausgebete – Feiern in der Familie“ zur Verfügung. z.B. Hausgebet mit Segnung der Palmzweige, Ölbergandacht am Gründonnerstag, …“

Daraus folgend ordnet das Bischöfliche Ordinariat an: Über Palmzweige/Palmbuschen darf dieses Jahr nur in den Häusern selbst ein Segensgebet gesprochen werden, die Palmzweige dürfen nicht irgendwohin (Kapelle, Kirche etc.) zur Segnung gebracht oder dort gesammelt und dann in die Kirche zur Segnung gebracht werden. Die Priester dürfen auch nicht zwecks Segnung der Palmzweige in der Pfarre herumfahren.