Die Lockerungen in der kath. Kirche werden "analog" zu den allgemeinen Lockerungen umgesetzt. Da im kirchlichen Bereich die "3-G"-Regel nicht umgesetzt wird, bleibt die FFP2-Pflicht und der 2m-Abstand:
- Keine Höchstzahl bei Taufen oder Hochzeiten (es gelten aber die Grenzen des jeweiligen Kirchenraumes)
- Bei Begräbnissen keine Personenbegrenzung im Freien
- Gemeindegesang ist wieder (mit kleinen Einschränkungen) möglich
- Chorgesang mit "3-G"-Regel" möglich, sonst nur mit FFP2 und 2m-Abstand
- Kommunionempfang: "Der Leib Christi - Amen" möglich
- "Feldmessen" ohne Personenbegrenzung, aber mit FFP2 und 2m-Abstand
- Erstkommunionen: zum Empfang der Kommunion nehmen die jeweiligen Kinder die Masken ab
- Fronleichnam: auch Prozession möglich, wenn 2m-Abstand sicher gegeben ist