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Im Folgenden die Kurzfassung: das Tragen der FFP2-Maske ist ohnehin Stand der Dinge, zusätzlich kommt nun eine "3G"-Regel für alle, die einen liturgischen Dienst verrichten. Bis 6 Jahre gilt keine Maskenpflicht, darüber gilt bis 14 Jahre zumindest eine MNS-Pflicht. Für schulpflichtige Ministranten gilt der "Ninja-Pass" für "2G".

Bei einmaligen Feiern wie z.B. Taufen kann bei striktem "2G" auf die Maskenpflicht verzichtet werden.

Beim Gemeindegesang gibt es durch die FFP2-Pflicht keine Einschränkungen, bei Chorproben / -gesang bis 25 Personen gilt "2,5G", darüber "2G".

» hier gibt es die Rahmenrichtlinie als pdf