Ab Montag, 22. Nov. 0 Uhr gilt der 4. allgemeine CoV-Lockdown für zumindest 10 Tage, vermutlich danach nochmals 10 Tage, im Anschluss gilt der "Lockdown für Ungeimpfte" weiter.
Die österr. Bischofskonferenz hat dazu eine » neue Rahmenrichtlinie veröffentlicht, diese gilt ab Mo., 22. Nov. und beschränkt sich auf kirchliche Feiern und Gottesdienste, diese sind durch den staatlichen Lockdown nicht betroffen. Alle anderen kirchlichen Tätigkeiten fallen unter die staatliche Veranstaltungsregelung und sind somit untersagt.
Für die Gottesdienste bedeutet das - neben den schon bisherigen Regelungen - in aller Kürze:
- Permanente FFP2-Pflicht (auch bei Feiern unter freiem Himmel)
- 2 m Mindestabstand zu "Haushaltsfremden" ("jede 2. Sitzreihe")
- Zelebrant und lit. Dienste nur mit "3G"
- Einhaltung besonderer Hygienevorschriften
- Gemeindegesang wieder stark reduziert, kein Chorgesang, max. 4 Solisten mit "2G" + 2m Abstand oder FFP2
- Kirchliche Einzelfeiern nur in Verbindung mit einem Präventionskonzept